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Offener Brief von move: „Faires Parken in Wiesloch“

Offener Brief von move: „Faires Parken in Wiesloch“

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Elkemann,
sehr geehrter Herr Bürgermeister Sauer,
sehr geehrte Damen und Herren Fraktionsvorsitzende des Wieslocher Gemeinderates,

in Wiesloch ist das Gehwegparken eine alltägliche Erscheinung. Selbst dort, wo legal am Fahrbahnrand geparkt werden könnte, stehen PKW mit großer Selbstverständlichkeit auf Gehwegen.

Unabhängig davon, dass körperlich eingeschränkte Menschen mehr Platz auf Gehwegen benötigen, Gehwege Schulwege sind und Kinder unter acht Jahren zum Radfahren Gehwege benutzen müssen, wird in Wiesloch das Parken auf Gehwegen großzügig geduldet.

Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass Wiesloch im Rahmen des Fußverkehr-Checks den Fußverkehr fördern möchte und dass das Gehwegparken grundsätzlich nach der Straßenverkehrsordnung verboten ist.

Wiesloch hat bisher kein schlüssiges Konzept zum Thema Gehwegparken.

Die Stadt Karlsruhe zeigt, wie auf pragmatische Art und Weise an dieses Thema herangegangen werden kann. Trotz einer ungleich gravierenderen Parkplatznot ist dort „eine Gehwegbreite von 1,60 Meter … kein Wunschmaß, sondern ein absolutes Minimum, welches durch Gehwegparken in keinem Fall unterschritten werden darf.“

Und weiter wird argumentiert:

In vielen Fällen stehen … Hinterhöfe und private Garagen leer oder werden anderweitig genutzt, auch öffentliche Parkhäuser und Quartiersgaragen haben … oft umfangreiche Leerstände. Gehwege werden zugeparkt, obwohl in derselben oder in Nachbarstraßen legale Abstellmöglichkeiten bestehen. Auch wenn der Wunsch nach kostenlosen Abstellmöglichkeiten im öffentlichen Raum verständlich ist: Er kann nicht auf Kosten der zu Fuß Gehenden geltend gemacht werden. Denn Fakt ist: Es gibt keinen Rechtsanspruch auf einen kostenlosen Stellplatz im öffentlichen Raum.

Im Leitfaden „Faires Parken in Karlsruhe“ https://web1.karlsruhe.de/service/Formulare/ordnungsamt/Gehwegparken/Broschuere_Faires%20Parken_16-0072.pdf ist detailliert beschrieben unter welchen Randbedingungen Gehwegparken bei der Verwaltung beantragt und gestattet werden kann.

Im Sinne der Fußverkehrförderung und zur Förderung eines fairen und kultivierten Miteinanders in der Stadt mögen Stadtverwaltung und Gemeinderat diesen Leitfaden schnellstmöglich auch in Wiesloch zur Anwendung bringen.



Und hier noch ein paar alltägliche Eindrücke aus Wiesloch:

Wer braucht in der Blumenstraße schon einen Gehweg?
Zu Fuß gehen macht in der Baiertaler Straße eh keinen Spaß.
Fußgänger unerwünscht in der Bergstraße
Restbreite reicht doch dicke in der Hildastraße
Wo soll man denn in der Hesselgasse sonst parken?
Wird schon kein Radfahrer kommen, bin nur kurz in der Reinigung.
So ist das Auto nicht im Weg, falls sich doch zufällig zwei LKWs hier begegnen!
Der Radweg endet doch sowieso da vorn –
da kommt’s auf die paar Meter auch nicht mehr an.