Liebe move-Interessierte,
Wir möchten Sie heute über folgende Themen informieren:
1. Aktualisierungen zum Fahrplanwechsel
2. Nutzung von IC/EC-Zügen mit VRN Zeitkarten in Wiesloch-Walldorf
3. Stuttgart-Pendler dürfen ICE zum IC-Preis nutzen
4. Landesbauordnung schreibt Fahrradstellplätze vor
5. Großaktion von TWOGO, dem Mitfahrsystem der SAP
6. Zusteiger-Mitnahme findet immer wieder Beachtung
1. Aktualisierungen zum Fahrplanwechsel
Seit dem 13. Dezember gilt ein neuer Fahrplan für Bus und Bahn. Insbesondere im Nahverkehr gibt es nur wenige Änderungen gegenüber dem bisherigen Fahrplan.
1. Die move-Fahrplanflyer „Wieslochbummeln und abends heim ohne eigenes Auto“ (2015) und “Wieslochbummeln ohne zu tanken aus Frauenweiler“ (2014) gelten unverändert weiter.
2. Für das Fahrplanheft „Von der Wieslocher Ringstraße in die Welt“ (2014) ergeben sich folgende Änderungen:
Alle drei Broschüren sind noch verfügbar, erhältlich bei Manfred Stindl (manfred.stindl@t-online.de, Tel. 06222-5 13 65) .
2. Nutzung von IC/EC-Zügen mit VRN Zeitkarten in Wiesloch-Walldorf
Ab 1. Januar 2016 können Zeitkarteninhaber des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar (VRN) auf bestimmten Relationen IC/EC-Züge des Fernverkehrs mit einem Aufpreis der Deutschen Bahn (DB) jetzt auch von und nach Wiesloch/Walldorf nutzen. Davon profitieren insbesondere Pendler nach Weinheim oder Bensheim, die ab dem kommenden Jahr die komfortablen IC-Direktverbindungen nutzen und sich das Umsteigen in Heidelberg ersparen können. Detailinformationen zu allen möglichen Zielorten und die Preise finden Sie auf der VRN-Homepage.
3. Stuttgart-Pendler dürfen ICE zum IC-Preis nutzen
Seit dem Fahrplanwechsel am 13. Dezember fährt morgens um 7.04 Uhr ein ICE statt des bisherigen IC nach Stuttgart. Die Fahrtdauer ist gleich geblieben, doch die Fahrt mit dem ICE ist trotzdem teurer. Ein Zugeständnis der Bahn: Pendler mit IC-Dauerkarten dürfen diesen ICE ohne Aufpreis benutzen, zumindest bis Dezember 2016.
4. Landesbauordnung schreibt Fahrradstellplätze vor
Die Landesbauordnung Baden-Württemberg wurde zum 1. März 2015 aktualisiert und berücksichtigt jetzt nicht mehr nur den Autoverkehr. Für jede neu gebaute Wohnung sind jetzt zwei wettergeschützte, einfach zugängliche Fahrradabstellplätze vorgeschrieben. Auch für Gewerbebauten sind barrierefrei zugängliche Abstellanlagen für die je nach Gebäudezweck zu erwartende Anzahl an Fahrrädern Pflicht – eine stiefmütterliche Behandlung des Radverkehrs wie z.B. an der Wieslocher Stadtgalerie ist damit für Neubauten nicht mehr zulässig.
5. Großaktion von TWOGO, dem Mitfahrsystem der SAP
TWOGO, das SAP-Mitfahrsystem, startet im Januar 2016 mit einer Großaktion im Raum Wiesloch-Walldorf. Wir wünschen viel Erfolg! Näheres hier.
6. Zusteiger-Mitnahme findet immer wieder Beachtung
Im Auftrag der Bayerischen Verwaltung für Ländliche Entwicklung ist eine kleine Plattform entstanden, die über diverse Experimente – darunter auch die die 2008-2010 von move erprobte Zusteiger-Mitnahme – im Bereich alternativer Mobilität berichtet. Näheres hier.
Weihnachtliche Grüße von Ihren move-Sprechern
Wolfgang Widder und Manfred Stindl
Liebe move-Interessierte,
ich möchte Sie heute über folgende Themen informieren:
Liebe move-Interessierte,
wir möchten Sie heute über folgende Themen informieren:
Bei der Videokonferenz zum Wieslocher Klimaschutzkonzept erarbeitete die 12 Personen umfassende Arbeitsgruppe „Mobilität“ folgende Ideen-Sammlung:
Im Plenum wurden noch Carsharing und die Straßenbahnanbindung nach Heidelberg ergänzt.
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